Zum Inhalt springen
DOXPONG.

DOXPONG /AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für digitale Projektleistungen, Softwareentwicklung, Webdesign, E-Commerce, Hosting, Wartung und Support

DoxPong · Inhaber: Fabian Magg Paarstraße 44 · 86453 Dasing · Deutschland E-Mail: info@doxpong.com

Stand: 17. Juli 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB", gelten für sämtliche Verträge zwischen DoxPong, Inhaber Fabian Magg, Paarstraße 44, 86453 Dasing, nachfolgend „DoxPong", und seinen Auftraggebern über digitale, gestalterische, technische oder betriebliche Leistungen.

1.2 Die AGB gelten insbesondere für:

  • Konzeption und Entwicklung von Websites,
  • UX- und UI-Design,
  • Entwicklung von Design-Systemen,
  • Frontend- und Backend-Entwicklung,
  • Entwicklung von Webanwendungen und Plattformen,
  • Entwicklung von Kundenportalen, Administrationssystemen und internen Werkzeugen,
  • E-Commerce- und Onlineshop-Projekte,
  • Schnittstellen, Datenbanken und Automatisierungen,
  • Suchmaschinenoptimierung und technische SEO-Maßnahmen,
  • Relaunches und Content-Migrationen,
  • Hosting, Serverbetrieb und Domainverwaltung,
  • Monitoring, Datensicherung und technische Wartung,
  • Support, Pflege und Weiterentwicklung,
  • Beratungs-, Analyse-, Schulungs- und Dokumentationsleistungen,
  • sonstige im Angebot oder Einzelvertrag bezeichnete digitale Leistungen.

1.3 Das Angebot von DoxPong richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

1.4 Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder institutionellen Tätigkeit abschließt.

1.5 Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn DoxPong ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung stellt keine Zustimmung zu fremden Geschäftsbedingungen dar.

1.6 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden und keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

2. Vertragsgrundlagen und Rangfolge

2.1 Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich in folgender Rangfolge aus:

  • einer ausdrücklich vereinbarten individuellen Leistungsbeschreibung oder einem Projektvertrag,
  • dem von DoxPong erstellten Angebot einschließlich Anlagen,
  • einem vereinbarten Lastenheft, Pflichtenheft, Konzept oder Projektplan,
  • einer vereinbarten Service-Level-Vereinbarung,
  • einer gegebenenfalls abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung,
  • diesen AGB,
  • ergänzend den gesetzlichen Vorschriften.

2.2 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2.3 Angaben in Präsentationen, ersten Entwürfen, Demonstrationen, Konzeptstudien, Kalkulatoren, Werbetexten, Referenzprojekten oder unverbindlichen Kostenschätzungen werden nur dann geschuldete Beschaffenheit, wenn sie ausdrücklich in das Angebot oder die Leistungsbeschreibung aufgenommen wurden.

2.4 Mündliche Nebenabreden sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform bestätigt werden.

2.5 Begriffe wie „Website", „System", „Anwendung", „Plattform", „Shop", „Software" oder „Projekt" umfassen nur diejenigen Komponenten, Funktionen und Leistungen, die im jeweiligen Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.

3. Angebote, Preiskalkulator und Vertragsschluss

3.1 Angebote von DoxPong sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2 Preisangaben auf der Website, in Werbematerialien oder im DoxPong-Preiskalkulator sind unverbindliche Orientierungswerte. Sie stellen kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

3.3 Die Übermittlung einer Projektanfrage über die Website begründet noch keinen Vertrag und keinen Anspruch auf Durchführung des Projekts.

3.4 Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme eines Angebots von DoxPong durch den Auftraggeber,
  • Unterzeichnung eines Projekt- oder Dienstleistungsvertrages,
  • Bestätigung des Auftrags durch DoxPong in Textform oder
  • Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.

3.5 Ein Angebot kann insbesondere Annahmen über Seitenzahl, Funktionsumfang, Datenmengen, Benutzerzahlen, Integrationen, Designaufwand, Inhalte, Schnittstellen oder Mitwirkungsleistungen enthalten. Erweisen sich diese Annahmen als unzutreffend, kann daraus ein zusätzlicher Aufwand entstehen.

3.6 Angebote sind, soweit darin nichts anderes bestimmt ist, 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.

3.7 DoxPong ist berechtigt, einen Auftrag abzulehnen, wenn:

  • technische oder personelle Kapazitäten fehlen,
  • rechtliche oder sicherheitsbezogene Bedenken bestehen,
  • der Auftrag gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen könnte,
  • der Auftraggeber erforderliche Informationen nicht bereitstellt oder
  • Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Identität des Auftraggebers bestehen.

4. Einordnung der Leistungen

4.1 Soweit DoxPong einen bestimmten, überprüfbaren Erfolg schuldet, insbesondere die Herstellung einer individuell vereinbarten Website, Softwarefunktion oder eines Designs, gelten die entsprechenden Leistungen grundsätzlich als werkvertragliche Leistungen.

4.2 Beratungsleistungen, laufende Betreuung, Schulungen, Analysen, Support, Projektbegleitung und sonstige Tätigkeiten, bei denen kein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, werden als Dienstleistungen erbracht.

4.3 Hosting, Infrastruktur, Domains und laufende Betriebsleistungen können je nach Vertragsgestaltung miet-, dienst- und werkvertragliche Bestandteile enthalten.

4.4 Die rechtliche Einordnung einzelner Leistungen richtet sich nach dem tatsächlichen Inhalt des jeweiligen Auftrags und nicht ausschließlich nach der verwendeten Bezeichnung.

5. Leistungsumfang und Projektabgrenzung

5.1 DoxPong schuldet ausschließlich die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführten Leistungen.

5.2 Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind insbesondere nicht automatisch Vertragsbestandteil. Dazu gehören beispielsweise:

  • Erstellung oder Beschaffung von Texten, Bildern, Videos, Logos oder Produktdaten,
  • professionelle Fotografie oder Videoproduktion,
  • Übersetzungen,
  • Einpflege unbegrenzter Inhalte, Produkte oder Datensätze,
  • juristische Prüfung oder Erstellung von Rechtstexten,
  • Steuer- oder Unternehmensberatung,
  • dauerhafte Suchmaschinenoptimierung,
  • Werbung oder Kampagnenmanagement,
  • Lizenzkosten externer Anbieter,
  • Domain-, Zahlungsanbieter-, Versand- oder Marktplatzgebühren,
  • Datenbereinigung oder manuelle Datenübernahme,
  • individuelle Schulungen,
  • Quellcodeübertragung oder Repository-Übergabe,
  • Rund-um-die-Uhr-Support durch eine natürliche Person,
  • garantierte Barrierefreiheit nach einem bestimmten gesetzlichen oder technischen Standard,
  • Penetrationstests oder Zertifizierungen,
  • unbegrenzte Korrekturen oder Änderungswünsche.

5.3 Die Anzahl der Seiten bezeichnet in der Regel die Anzahl individuell strukturierter Seitentypen oder Inhaltsseiten gemäß Angebot. Automatisch erzeugte Datensatzseiten, Sprachvarianten, Produktseiten oder technische Systemseiten werden nur dann mit umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5.4 Gesetzlich erforderliche Seiten wie Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen zählen als Seiten, wenn das gebuchte Paket eine bestimmte Seitenzahl vorsieht.

5.5 Die technische Einbindung rechtlicher Texte ist von deren rechtlicher Erstellung oder Prüfung zu unterscheiden. DoxPong schuldet ohne ausdrückliche Vereinbarung lediglich die technische Möglichkeit, bereitgestellte Texte darzustellen.

5.6 Soweit eine Leistung als „ab"-Preis angeboten wird, handelt es sich um den Preis für eine definierte Grundkonfiguration. Zusätzliche Anforderungen werden gesondert kalkuliert.

6. Konzeption, Design und Freigaben

6.1 DoxPong entwickelt Gestaltung, Benutzerführung und technische Architektur nach fachlichen und gestalterischen Grundsätzen sowie auf Grundlage der Informationen und Zielsetzungen des Auftraggebers.

6.2 Gestalterische Leistungen unterliegen innerhalb des vereinbarten Rahmens einem kreativen Beurteilungsspielraum. Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil dem Auftraggeber eine vertragsgemäß erstellte Gestaltung subjektiv nicht mehr gefällt.

6.3 Soweit nicht anders vereinbart, umfasst ein Projekt eine angemessene Anzahl von Korrekturen innerhalb der jeweiligen Projektphase. Vollständige Neuentwicklungen, Richtungswechsel oder nachträglich geänderte Anforderungen sind keine Korrekturen.

6.4 Freigaben des Auftraggebers für Informationsarchitektur, Wireframes, Designentwürfe, Texte und Inhalte, Funktionen, Datenmodelle oder technische Konzepte sind für die weitere Projektbearbeitung verbindlich.

6.5 Änderungen an bereits freigegebenen Arbeitsergebnissen können als zusätzliche Leistung berechnet werden.

6.6 Eine Freigabe kann in Textform, über ein Projektmanagementsystem, in einem Freigabewerkzeug oder durch eine sonstige eindeutig dokumentierte Erklärung erfolgen.

7. Agile und iterative Projektentwicklung

7.1 DoxPong kann Projekte iterativ oder agil durchführen. Dabei werden einzelne Funktionen, Komponenten oder Projektabschnitte schrittweise geplant, entwickelt, präsentiert und freigegeben.

7.2 Bei agilen Projekten stellt eine Produktvision, ein Backlog oder eine Funktionssammlung nicht automatisch die verbindliche Zusage dar, sämtliche dort genannten Punkte innerhalb eines festen Budgets umzusetzen.

7.3 Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Prioritäten, Zeitbudgets, Meilensteine und Abnahmekriterien.

7.4 DoxPong ist berechtigt, technische Umsetzungsdetails zu ändern, wenn:

  • die vereinbarte Funktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird,
  • die Änderung der Sicherheit, Wartbarkeit oder Kompatibilität dient oder
  • eine ursprünglich vorgesehene Umsetzung technisch oder wirtschaftlich unverhältnismäßig wäre.

7.5 Wesentliche Änderungen des vereinbarten Funktionsumfangs bedürfen der Abstimmung mit dem Auftraggeber.

8. Änderungswünsche und Change Requests

8.1 Änderungswünsche, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, werden als Change Request behandelt.

8.2 Ein Change Request liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber:

  • neue Seiten oder Funktionen verlangt,
  • freigegebene Inhalte oder Designs wesentlich ändern möchte,
  • zusätzliche Schnittstellen oder Datenquellen einbinden möchte,
  • die technische Architektur nachträglich ändern möchte,
  • weitere Sprachen, Benutzerrollen oder Workflows verlangt,
  • zusätzliche Anforderungen an Datenschutz, Barrierefreiheit, Sicherheit oder Performance stellt,
  • Inhalte oder Daten in größerem Umfang als vereinbart eingepflegt haben möchte.

8.3 DoxPong wird den zusätzlichen Aufwand nach Möglichkeit vor Beginn der Zusatzleistung mitteilen.

8.4 Change Requests können Auswirkungen auf Preis, Termine, Abnahme, Betriebskosten und bereits entwickelte Bestandteile haben.

8.5 Eine verbindliche Umsetzungspflicht für den Change Request entsteht erst nach entsprechender Beauftragung.

8.6 Kleinere Zusatzleistungen können mit Zustimmung des Auftraggebers nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet werden, ohne dass ein neues Gesamtangebot erforderlich ist.

9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

9.1 Der Auftraggeber hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig, richtig und rechtzeitig zu erbringen.

9.2 Zu den Mitwirkungspflichten gehören insbesondere:

  • Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners,
  • Bereitstellung von Texten, Bildern, Logos, Produktdaten und sonstigen Inhalten,
  • Bereitstellung notwendiger Zugänge und Zugangsdaten,
  • Erteilung erforderlicher Freigaben und Entscheidungen,
  • Prüfung von Zwischenergebnissen,
  • Durchführung vereinbarter Tests,
  • Information über besondere technische, rechtliche oder organisatorische Anforderungen,
  • Sicherung bestehender Daten vor Migrationen,
  • Mitteilung von Änderungen an Drittsystemen oder Geschäftsprozessen,
  • Bereitstellung geeigneter Testdaten.

9.3 Der Auftraggeber hat die von DoxPong angeforderten Inhalte, Rückmeldungen oder Freigaben grundsätzlich innerhalb von fünf Werktagen bereitzustellen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.

9.4 Verzögerungen des Auftraggebers verlängern vereinbarte Ausführungsfristen mindestens um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauf- und Umplanungszeit.

9.5 Kann DoxPong wegen fehlender Mitwirkung nicht weiterarbeiten, darf DoxPong:

  • andere Projekte vorziehen,
  • den Projektzeitplan anpassen,
  • bereits erbrachte Leistungen abrechnen und
  • nachweisbaren zusätzlichen Aufwand berechnen.

9.6 Dauert eine vom Auftraggeber verursachte Unterbrechung länger als 30 Kalendertage, kann DoxPong für die Wiederaufnahme eine neue Zeitplanung und eine Vergütungsanpassung verlangen.

9.7 DoxPong haftet nicht für Fehler oder Verzögerungen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen des Auftraggebers beruhen.

10. Inhalte und Rechte des Auftraggebers

10.1 Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm bereitgestellten oder zur Veröffentlichung freigegebenen Inhalte verantwortlich.

10.2 Der Auftraggeber versichert, dass er über alle für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte verfügt, insbesondere an Texten, Bildern und Fotografien, Videos und Audiodateien, Marken und Logos, Produktbeschreibungen, Datenbanken und Datensätzen, Schriftarten, Software und Schnittstellen sowie personenbezogenen Daten.

10.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.

10.4 Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die:

  • Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte verletzen,
  • strafbar, diskriminierend oder volksverhetzend sind,
  • Schadsoftware oder manipulierte Dateien enthalten,
  • irreführende geschäftliche Angaben enthalten,
  • unerlaubte Werbung oder Spam fördern,
  • verbotene Produkte oder Leistungen anbieten.

10.5 Bestehen begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Inhalten, kann DoxPong deren Veröffentlichung oder Verarbeitung bis zur Klärung verweigern.

11. Rechtliche Verantwortung des Auftraggebers

11.1 Der Auftraggeber bleibt Betreiber und inhaltlich Verantwortlicher seiner Website, Plattform, Anwendung oder seines Shops, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

11.2 Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für:

  • Impressum und Anbieterkennzeichnung,
  • Datenschutzerklärung,
  • Cookie- und Einwilligungsmanagement,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers,
  • Widerrufsbelehrungen und Verbraucherinformationen,
  • Preisangaben und steuerliche Angaben,
  • Produktkennzeichnungen,
  • Versand-, Zahlungs- und Lieferinformationen,
  • Jugendschutz- und Altersprüfungen,
  • wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit,
  • berufsrechtliche Anforderungen,
  • Barrierefreiheitsanforderungen,
  • Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.

11.3 DoxPong erbringt keine Rechts-, Steuer- oder behördliche Zulassungsberatung.

11.4 Von DoxPong bereitgestellte Formulierungshilfen, Mustertexte oder technische Vorlagen ersetzen keine individuelle Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragten oder Steuerberater.

11.5 Die Umsetzung eines bestimmten Barrierefreiheitsstandards, beispielsweise nach WCAG, EN 301 549, BFSG oder BFSGV, ist nur geschuldet, wenn der konkrete Standard, die Konformitätsstufe und das Prüfverfahren ausdrücklich vereinbart wurden.

11.6 Eine allgemeine Angabe wie „barrierearm", „zugänglich" oder „Accessibility berücksichtigt" stellt keine Garantie vollständiger rechtlicher Konformität dar.

12. Termine und Leistungsfristen

12.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder Einzelvertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

12.2 Unverbindliche Zeitangaben stellen Planungswerte dar.

12.3 Verbindliche Termine setzen voraus, dass:

  • der Auftraggeber alle Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt,
  • vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind,
  • keine nachträglichen Änderungen beauftragt werden und
  • erforderliche Drittanbieter rechtzeitig mitwirken.

12.4 Verzögerungen durch Drittanbieter, Genehmigungsverfahren, App-Stores, Domainstellen, Zahlungsanbieter, Versanddienstleister oder externe Schnittstellen liegen nur dann im Verantwortungsbereich von DoxPong, wenn DoxPong die Verzögerung schuldhaft verursacht hat.

12.5 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber sinnvoll nutzbar sind und keine entgegenstehende Vereinbarung besteht.

12.6 DoxPong informiert den Auftraggeber über absehbare wesentliche Verzögerungen.

13. Bereitstellung, Prüfung und Abnahme

13.1 Soweit eine Leistung abnahmefähig ist, wird DoxPong sie dem Auftraggeber zur Prüfung bereitstellen und zur Abnahme auffordern.

13.2 Die Bereitstellung kann insbesondere erfolgen auf einem Testsystem, auf einer Vorschau-Domain, in einem Repository, auf dem Produktivsystem oder durch Übergabe von Dateien oder Zugangsdaten.

13.3 Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung auf vertragswesentliche Abweichungen zu prüfen.

13.4 Festgestellte Mängel sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation soll insbesondere enthalten:

  • betroffene Seite oder Funktion,
  • verwendetes Gerät und Betriebssystem,
  • verwendeten Browser,
  • Schritte zur Reproduktion,
  • erwartetes und tatsächliches Verhalten,
  • möglichst einen Screenshot oder eine Bildschirmaufnahme.

13.5 Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

13.6 Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn eine ausdrücklich vereinbarte Kernfunktion nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar ist.

13.7 Darstellungsabweichungen ohne erhebliche Auswirkung auf Nutzung oder Funktion, geringfügige optische Abweichungen, einzelne Schreibfehler oder Fehler in nicht vereinbarten Browsern gelten grundsätzlich nicht als wesentliche Mängel.

13.8 DoxPong kann für abgeschlossene und eigenständig nutzbare Projektabschnitte Teilabnahmen verlangen.

13.9 Die Abnahme gilt insbesondere als erfolgt, wenn:

  • der Auftraggeber die Abnahme ausdrücklich erklärt,
  • der Auftraggeber das System produktiv nutzt,
  • der Auftraggeber auf eigenen Wunsch den öffentlichen Livegang veranlasst,
  • der Auftraggeber die Leistung gegenüber eigenen Kunden oder Beschäftigten einsetzt oder
  • der Auftraggeber innerhalb einer von DoxPong gesetzten angemessenen Frist keinen mindestens wesentlichen Mangel unter konkreter Beschreibung nennt.

13.10 Die gesetzlichen Voraussetzungen der Abnahmefiktion, insbesondere § 640 Absatz 2 BGB, bleiben unberührt.

13.11 Produktive Nutzung trotz bekannter unwesentlicher Mängel schließt deren spätere Beseitigung nicht aus, sofern sie ordnungsgemäß angezeigt wurden.

14. Vergütung und Preise

14.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer gesetzlich anfällt.

14.2 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

14.3 Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Stundensätzen.

14.4 Kostenschätzungen sind keine Festpreiszusagen. Erkennt DoxPong, dass eine Kostenschätzung voraussichtlich wesentlich überschritten wird, wird der Auftraggeber informiert.

14.5 Sofern im Angebot kein anderer Zahlungsplan festgelegt ist, gilt für Projektleistungen folgender Zahlungsplan:

  • 50 Prozent der vereinbarten Projektvergütung bei Auftragserteilung,
  • 30 Prozent nach Freigabe des wesentlichen Design- oder Entwicklungskonzepts,
  • 20 Prozent nach Abnahme oder produktivem Livegang.

14.6 Bei Projekten ohne gesonderte Designphase kann DoxPong angemessene, am Projektfortschritt orientierte Abschlagszahlungen verlangen.

14.7 Monatliche Hosting-, Wartungs- und Betreuungskosten werden im Voraus berechnet.

14.8 Drittanbieter-, Lizenz-, Domain-, Server-, Zahlungsanbieter-, Versand- oder sonstige externe Gebühren können gesondert berechnet oder unmittelbar vom Drittanbieter gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet werden.

14.9 Reisezeiten, Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige Auslagen werden nur berechnet, wenn sie erforderlich und vereinbart oder vom Auftraggeber veranlasst wurden.

15. Rechnungen und Zahlungsverzug

15.1 Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

15.2 Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.

15.3 Der Auftraggeber hat Rechnungen unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Abrechnungsfehler sollen innerhalb von zehn Werktagen mitgeteilt werden.

15.4 Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte, an denen kein Verbraucher beteiligt ist.

15.5 DoxPong kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale sowie einen weitergehenden nachgewiesenen Verzugsschaden geltend machen.

15.6 Befindet sich der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in Zahlungsverzug, kann DoxPong weitere Leistungen zurückhalten.

15.7 Bei wiederkehrenden Leistungen kann DoxPong den Zugang oder Betrieb nach vorheriger Ankündigung vorübergehend einschränken, wenn:

  • eine fällige Zahlung erheblich überfällig ist,
  • eine angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist und
  • die Einschränkung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verhältnismäßig ist.

15.8 Die Zahlungspflicht für den vereinbarten Vertragszeitraum bleibt von einer berechtigten Leistungsaussetzung unberührt.

15.9 DoxPong darf bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit für noch nicht erbrachte Leistungen eine angemessene Sicherheit oder Vorauszahlung verlangen.

16. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

16.1 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte verbleiben bei ihren jeweiligen Rechtsinhabern. Übertragen werden ausschließlich Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang.

16.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.

16.3 Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, werden die Nutzungsrechte zeitlich unbeschränkt, räumlich unbeschränkt und als einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die eigenen geschäftlichen Zwecke des Auftraggebers eingeräumt.

16.4 Der Auftraggeber darf das Arbeitsergebnis für den eigenen Geschäftsbetrieb nutzen, vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen und durch eigene Beschäftigte oder beauftragte Dienstleister technisch bearbeiten lassen.

16.5 Eine Weiterveräußerung, eigenständige Vermarktung, Lizenzierung oder Verwendung als Grundlage eines Konkurrenzprodukts ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

16.6 Das Nutzungsrecht darf auf einen Rechtsnachfolger des Unternehmens oder Erwerber des betreffenden Geschäftsbereichs übertragen werden.

16.7 Exklusive Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich im Angebot bezeichnet und vergütet wurde.

16.8 Bis zur vollständigen Bezahlung werden Nutzungsrechte nur widerruflich und ausschließlich für Prüf- und Freigabezwecke eingeräumt.

17. Vorbestehende Bestandteile und wiederverwendbare Module

17.1 DoxPong bleibt berechtigt, allgemeine Methoden, Ideen, Konzepte, Know-how, Architekturmuster und technische Erfahrungen weiterzuverwenden.

17.2 An folgenden Bestandteilen erhält der Auftraggeber grundsätzlich nur das zur vertragsgemäßen Nutzung erforderliche einfache Nutzungsrecht:

  • vorbestehende Komponenten,
  • Frameworks und Bibliotheken,
  • Standardmodule,
  • interne Entwicklungswerkzeuge,
  • Design- oder Code-Bausteine,
  • Deployment- und Infrastrukturvorlagen,
  • allgemeine Datenmodelle,
  • wiederverwendbare Schnittstellen,
  • Test- und Automatisierungswerkzeuge.

17.3 DoxPong darf allgemeine oder wiederverwendbare Bestandteile auch in anderen Projekten einsetzen, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen oder individuellen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers offengelegt werden.

17.4 Der Auftraggeber erhält kein Recht an internen Kalkulationen, nicht veröffentlichten Vorlagen, administrativen Werkzeugen oder Geschäftsprozessen von DoxPong.

18. Quellcode, Repository und Dokumentation

18.1 Ob und in welchem Umfang Quellcode, Repository, Commit-Historie, Build-Konfiguration, Infrastrukturcode oder technische Dokumentation übergeben werden, ergibt sich aus dem Angebot.

18.2 Die Bereitstellung einer funktionsfähigen Anwendung oder Website beinhaltet nicht automatisch die Übergabe interner Entwicklungsumgebungen, privater Bibliotheken, interner Automatisierungen, Zugangsdaten von DoxPong, Server-Masterzugänge, Repository-Historien oder allgemeiner Entwicklungswerkzeuge.

18.3 Soweit eine Quellcodeübergabe vereinbart ist, erfolgt sie erst nach vollständiger Zahlung.

18.4 Zugangsdaten und Geheimnisse werden nur über geeignete sichere Übertragungswege bereitgestellt.

18.5 Die Dokumentation richtet sich nach Art und Umfang des Projekts. Eine vollständige Entwickler-, Benutzer-, API- oder Betriebsdokumentation ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

18.6 Bei Übergabe von Quellcode bleiben Lizenzbedingungen verwendeter Dritt- und Open-Source-Komponenten unberührt.

19. Drittsoftware und Open-Source-Komponenten

19.1 DoxPong ist berechtigt, geeignete Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, Plattformen und Dienste einzusetzen.

19.2 Für Drittkomponenten gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Rechteinhabers.

19.3 DoxPong wird Komponenten nach fachlichem Ermessen auswählen. Eine bestimmte Komponente oder ein bestimmter Anbieter ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

19.4 Änderungen, Einstellung, Preiserhöhungen, Sicherheitsanforderungen oder Funktionsbeschränkungen eines Drittanbieters liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von DoxPong.

19.5 Muss eine Drittkomponente wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen Änderung ersetzt oder wesentlich angepasst werden, handelt es sich grundsätzlich um eine zusätzliche Leistung, sofern DoxPong die Ursache nicht zu vertreten hat.

19.6 Lizenz-, Nutzungs- und Transaktionskosten von Drittanbietern trägt der Auftraggeber, soweit das Angebot keine abweichende Regelung enthält.

20. KI-gestützte Entwicklungswerkzeuge

20.1 DoxPong darf zur Unterstützung von Analyse, Konzeption, Programmierung, Dokumentation, Qualitätssicherung und Gestaltung geeignete automatisierte oder KI-gestützte Werkzeuge einsetzen.

20.2 Der Einsatz solcher Werkzeuge entbindet DoxPong nicht von der vereinbarten fachlichen Prüfung und Verantwortung für die eigenen Leistungen.

20.3 Vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten des Auftraggebers dürfen nur unter Beachtung der vertraglichen Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten verarbeitet werden.

20.4 DoxPong wird nicht wissentlich schutzbedürftige Kundendaten zu allgemeinen Trainingszwecken eines externen KI-Anbieters freigeben, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

20.5 Ein Anspruch auf den Einsatz oder Nicht-Einsatz eines bestimmten Entwicklungswerkzeugs besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

21. Domains, Konten und externe Plattformen

21.1 Domains können im Namen des Auftraggebers oder im Namen von DoxPong verwaltet werden. Die konkrete Inhaberschaft ergibt sich aus dem Angebot oder der Registrierungsbestätigung.

21.2 Soweit möglich, soll der Auftraggeber selbst als Domaininhaber eingetragen werden.

21.3 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Aktualität der Registrierungsdaten verantwortlich.

21.4 Für Verfügbarkeit, Zuteilung und Bestand einer Domain gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle und des Registrars.

21.5 DoxPong übernimmt keine Garantie dafür, dass eine gewünschte Domain frei von Rechten Dritter ist.

21.6 Konten bei Zahlungsanbietern, Versanddienstleistern, App-Stores, Marktplätzen, Analyseplattformen oder sonstigen geschäftskritischen Drittanbietern sollen grundsätzlich auf den Auftraggeber registriert werden.

21.7 Prüfungen, Freischaltungen oder Ablehnungen durch Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von DoxPong.

21.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Konten, Identitätsprüfungen und Zahlungsinformationen rechtzeitig bereitzustellen.

22. Hosting und technischer Betrieb

22.1 Hosting- und Betriebsleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.

22.2 DoxPong kann eigene oder angemietete Server sowie Infrastruktur spezialisierter Unterauftragnehmer innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums einsetzen.

22.3 Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Hosting- oder Betreuungspaket.

22.4 Hosting kann insbesondere umfassen:

  • Bereitstellung von Speicher- und Rechenressourcen,
  • TLS- beziehungsweise SSL-Zertifikate,
  • Deployment der Anwendung,
  • automatisiertes Monitoring,
  • technische Protokollierung,
  • Datensicherung,
  • Sicherheits- und Systemupdates,
  • Fehleranalyse,
  • grundlegende Betriebswartung.

22.5 DoxPong darf die technische Infrastruktur ändern, wenn:

  • die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird,
  • die Änderung aus Sicherheits-, Wartungs- oder Kapazitätsgründen erforderlich ist oder
  • ein eingesetzter Infrastrukturpartner geändert wird.

22.6 Ein Anspruch auf einen bestimmten physischen Server, eine feste IP-Adresse, eine bestimmte Virtualisierungstechnologie oder einen bestimmten Unterauftragnehmer besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

22.7 Der Auftraggeber darf Hostingressourcen nicht für rechtswidrige, sicherheitsgefährdende oder ungewöhnlich ressourcenintensive Zwecke nutzen.

22.8 DoxPong darf bei außergewöhnlicher Belastung, missbräuchlicher Nutzung oder akuter Sicherheitsgefahr vorübergehende Schutzmaßnahmen treffen.

23. Verfügbarkeit, Monitoring und Wartungsfenster

23.1 DoxPong bemüht sich um eine hohe technische Verfügbarkeit. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurde.

23.2 Eine Angabe wie „24/7 Monitoring" bezeichnet grundsätzlich eine automatisierte technische Überwachung. Sie bedeutet nicht, dass zu jeder Zeit ein Mitarbeiter persönlich erreichbar ist oder unverzüglich eingreift.

23.3 Sofern kein gesondertes Service Level vereinbart wurde, bestehen keine garantierten Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Entstörzeiten.

23.4 Als Verfügbarkeitsausfall gelten nicht:

  • angekündigte Wartungsarbeiten,
  • erforderliche Notfallwartungen,
  • Störungen des Internets außerhalb der Infrastruktur von DoxPong,
  • Ausfälle externer DNS-, Domain-, Cloud-, CDN-, API- oder Zahlungsanbieter,
  • vom Auftraggeber verursachte Störungen,
  • Angriffe Dritter, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht verhindert werden konnten,
  • höhere Gewalt.

23.5 DoxPong darf planbare Wartungsarbeiten durchführen. Diese werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten vorgenommen und vorher angekündigt.

23.6 Dringende Sicherheitsupdates dürfen ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden, wenn dies zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich ist.

23.7 Monitoring- und Protokolldaten dienen vorrangig der technischen Fehleranalyse und stellen keine revisionssichere oder gesetzliche Archivierung dar.

24. Datensicherungen

24.1 Datensicherungen werden nur in dem Umfang geschuldet, der im jeweiligen Hosting- oder Betreuungspaket bezeichnet ist.

24.2 Soweit für ein DoxPong-Hostingpaket tägliche Datensicherungen vereinbart sind, werden diese automatisiert nach dem jeweils eingesetzten Sicherungskonzept erstellt.

24.3 Aufbewahrungsdauer, Speicherort, Verschlüsselung, Offsite-Sicherung und Häufigkeit von Wiederherstellungstests richten sich nach dem Angebot oder dem dokumentierten Backup-Konzept.

24.4 Backups sind keine dauerhafte Archivierung. Der Auftraggeber bleibt für gesetzliche Aufbewahrungsfristen und eine gegebenenfalls erforderliche revisionssichere Archivierung verantwortlich.

24.5 Der Auftraggeber soll eigene regelmäßige Exporte geschäftskritischer Daten vornehmen, soweit ihm eine entsprechende Exportfunktion zur Verfügung steht.

24.6 Eine Wiederherstellung ist nur auf einen technisch vorhandenen und verwertbaren Sicherungsstand möglich.

24.7 Wiederherstellungen, die wegen eines von DoxPong zu vertretenden Fehlers erforderlich werden, erfolgen ohne gesonderte Berechnung.

24.8 Wiederherstellungen aufgrund von Bedienfehlern, fehlerhaften Inhalten, unberechtigten Eingriffen des Auftraggebers oder sonstigen nicht von DoxPong zu vertretenden Umständen können nach Aufwand berechnet werden.

24.9 DoxPong übernimmt keine Garantie, dass jede einzelne Änderung zwischen zwei Sicherungszeitpunkten wiederhergestellt werden kann.

25. Wartungs- und Betreuungspakete

25.1 Wartungs- und Betreuungspakete umfassen ausschließlich die jeweils angegebenen Leistungen.

25.2 Das Paket „Basis" umfasst, soweit nicht abweichend vereinbart:

  • Hosting,
  • TLS beziehungsweise SSL,
  • grundlegende technische Überwachung,
  • vereinbarte Datensicherungen,
  • grundlegende technische Wartung.

25.3 Das Paket „Basis" enthält ohne abweichende Vereinbarung keine redaktionellen Inhaltsänderungen und keine Entwicklung neuer Funktionen.

25.4 Das Paket „Business" umfasst zusätzlich kleinere Inhaltsänderungen und eine gegenüber dem Basispaket priorisierte Bearbeitung.

25.5 Soweit im Angebot kein anderes Zeitkontingent genannt ist, enthält das Paket „Business" bis zu 30 Minuten redaktionelle Arbeitszeit pro Kalendermonat.

25.6 Das Paket „Managed" umfasst zusätzlich laufende kleinere Anpassungen, erweiterte Überwachung und eine gegenüber den anderen Standardpaketen bevorzugte Bearbeitung.

25.7 Soweit im Angebot kein anderes Zeitkontingent genannt ist, enthält das Paket „Managed" bis zu 60 Minuten Arbeitszeit pro Kalendermonat.

25.8 Nicht genutzte Zeitkontingente verfallen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats und werden nicht übertragen oder ausgezahlt.

25.9 Als kleinere Inhaltsänderungen gelten insbesondere:

  • Austausch einzelner Texte,
  • Austausch einzelner Bilder,
  • Aktualisierung von Kontaktinformationen,
  • Einpflege einzelner Newsbeiträge,
  • geringfügige Anpassungen bestehender Inhalte.

25.10 Nicht als kleinere Anpassung gelten insbesondere:

  • neue Funktionen,
  • neue Seitentypen,
  • neue Schnittstellen,
  • Design-Neuentwicklungen,
  • strukturelle Änderungen an Navigation oder Datenmodell,
  • größere Produktimporte,
  • zusätzliche Sprachen,
  • Anpassungen aufgrund geänderter Drittanbieter-APIs,
  • vollständige rechtliche oder inhaltliche Überarbeitungen.

25.11 Überschreitungen des enthaltenen Kontingents werden nur nach Abstimmung und nach Aufwand berechnet.

25.12 „Priorisiert" oder „bevorzugt" bezeichnet die interne Bearbeitungsreihenfolge. Eine feste Reaktions- oder Fertigstellungszeit entsteht dadurch nicht, sofern kein Service Level vereinbart wurde.

25.13 Support erfolgt grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten von DoxPong an Werktagen in Bayern.

26. Sicherheitsmaßnahmen und Zugangsdaten

26.1 DoxPong trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der von DoxPong betriebenen Systeme.

26.2 Eine vollständige Sicherheit gegen sämtliche denkbaren Angriffe, Sicherheitslücken, Fehlbedienungen oder bisher unbekannten Schwachstellen kann nicht garantiert werden.

26.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • sichere und individuelle Passwörter zu verwenden,
  • Zugangsdaten geheim zu halten,
  • Mehrfaktor-Authentifizierung zu nutzen, soweit verfügbar,
  • Benutzerzugänge ausgeschiedener Beschäftigter unverzüglich zu sperren,
  • verdächtige Vorgänge unverzüglich mitzuteilen,
  • keine Zugangsdaten unverschlüsselt an unberechtigte Dritte weiterzugeben.

26.4 Änderungen durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte erfolgen auf dessen Verantwortung.

26.5 DoxPong darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder eine Sicherheitsgefährdung bestehen.

26.6 Sicherheitsprüfungen durch den Auftraggeber, insbesondere automatisierte Schwachstellenscans oder Penetrationstests, dürfen nur nach vorheriger Abstimmung durchgeführt werden.

27. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

27.1 Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.

27.2 Soweit der Auftraggeber über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, ist er datenschutzrechtlich Verantwortlicher.

27.3 Soweit DoxPong personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO.

27.4 Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für:

  • die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung,
  • das Vorliegen erforderlicher Rechtsgrundlagen und Einwilligungen,
  • die Erfüllung von Informationspflichten,
  • die Festlegung angemessener Löschfristen,
  • die Bearbeitung von Betroffenenanfragen,
  • die Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung.

27.5 DoxPong verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer abweichenden Verarbeitung besteht.

27.6 DoxPong darf geeignete Unterauftragsverarbeiter einsetzen, soweit die Voraussetzungen der DSGVO und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung eingehalten werden.

27.7 Die AGB ersetzen keine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

28. Suchmaschinenoptimierung, Performance und wirtschaftlicher Erfolg

28.1 DoxPong kann technische und inhaltliche Maßnahmen zur Verbesserung von Auffindbarkeit, Ladezeit, Bedienbarkeit oder Konversion durchführen.

28.2 DoxPong schuldet ohne ausdrückliche Garantie keinen bestimmten Suchmaschinenrang, Sichtbarkeitswert, Umsatz, Gewinn, Besucherwert, Conversion-Wert, Leadumfang oder Werbeerfolg.

28.3 Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Browser, App-Stores und Plattformbetreiber können ihre Algorithmen und technischen Vorgaben jederzeit ändern.

28.4 Bei Relaunches kann ein Risiko vorübergehender oder dauerhafter Rankingveränderungen trotz fachgerechter Redirects, Migration und Überwachung nicht vollständig ausgeschlossen werden.

28.5 Zusagen zu Core Web Vitals, Ladezeiten oder Performance gelten nur unter den ausdrücklich vereinbarten Messwerkzeugen, Testgeräten, Netzwerkbedingungen, Inhaltsständen, Browsern, Drittanbieterskripten und Messzeitpunkten.

28.6 Nachträglich hinzugefügte Tracking-, Marketing-, Video-, Chat-, Karten- oder sonstige Drittanbieterdienste können die Performance beeinflussen.

29. E-Commerce und Zahlungsabwicklung

29.1 Bei E-Commerce-Projekten schuldet DoxPong die technische Shopfunktion ausschließlich im vereinbarten Umfang.

29.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

  • Produktdaten und Produktverfügbarkeit,
  • Preise und Steuerangaben,
  • Lieferzeiten,
  • Versandbedingungen,
  • Zahlungsbedingungen,
  • Rückgaben und Erstattungen,
  • gesetzlich erforderliche Verbraucherinformationen,
  • Produktkennzeichnungen,
  • Bestandsführung,
  • Buchhaltung und steuerliche Behandlung.

29.3 DoxPong ist nicht selbst Verkäufer der über den Shop angebotenen Produkte oder Leistungen.

29.4 Verträge mit Endkunden kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und seinen Kunden zustande.

29.5 DoxPong übernimmt keine Garantie für die Freischaltung oder dauerhafte Verfügbarkeit eines Zahlungsanbieters.

29.6 Gebühren, Rückbelastungen, Reserven, Kontosperrungen oder Prüfungen eines Zahlungsanbieters betreffen ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Zahlungsanbieter.

29.7 Testbestellungen und technische Tests ersetzen keine kaufmännische, steuerliche oder rechtliche Prüfung des Shops durch den Auftraggeber.

30. Mängelrechte

30.1 Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.

30.2 Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung bei Abnahme wesentlich von der ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit abweicht.

30.3 DoxPong ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

30.4 DoxPong kann nach eigener Wahl nachbessern oder eine mangelfreie Ersatzleistung erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

30.5 Der Auftraggeber hat DoxPong einen zumutbaren Zugang zum betroffenen System und die für die Fehleranalyse erforderlichen Informationen bereitzustellen.

30.6 Mängelrechte bestehen nicht, soweit die Abweichung verursacht wurde durch:

  • Eingriffe des Auftraggebers oder unberechtigter Dritter,
  • nicht freigegebene Änderungen,
  • unsachgemäße Nutzung,
  • fehlerhafte oder rechtswidrige Inhalte,
  • Drittsoftware oder externe Dienste,
  • nicht unterstützte Browser oder Geräte,
  • eine vom Auftraggeber entgegen der Empfehlung von DoxPong gewählte Infrastruktur,
  • unterlassene Updates außerhalb eines Wartungsvertrages.

30.7 DoxPong unterstützt, soweit nicht anders vereinbart, die bei Abnahme aktuellen stabilen Versionen der verbreiteten Browser Chrome, Edge, Firefox und Safari sowie übliche aktuelle Mobilgeräte.

30.8 Eine Unterstützung veralteter Browser, insbesondere des Internet Explorers, wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.

30.9 Stellt sich eine gemeldete Störung nach Prüfung als nicht von DoxPong zu vertretender Mangel heraus, kann der erforderliche Prüfaufwand berechnet werden, sofern der Auftraggeber dies erkennen konnte oder die Ursache seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen ist.

30.10 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Abnahme.

30.11 Die verkürzte Verjährungsfrist gilt nicht:

  • bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten,
  • bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • bei ausdrücklich übernommenen Garantien oder
  • soweit gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.

31. Haftung

31.1 DoxPong haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

31.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet DoxPong nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

31.3 Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

31.4 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

31.5 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die Nettovergütung des betroffenen Einzelprojekts beziehungsweise bei laufenden Leistungen auf die Nettovergütung der letzten zwölf Vertragsmonate begrenzt. Ist der vorhersehbare vertragstypische Schaden im Einzelfall höher, gilt stattdessen dieser vorhersehbare vertragstypische Schaden als Haftungsgrenze.

31.6 Für Datenverluste haftet DoxPong bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe der Kosten, die bei ordnungsgemäßer und dem Risiko entsprechender Datensicherung für eine Wiederherstellung angefallen wären.

31.7 Die Einschränkung nach Ziffer 31.6 gilt nicht, soweit DoxPong gerade mit der Datensicherung beauftragt war und seine entsprechenden Pflichten verletzt hat.

31.8 DoxPong haftet nicht für:

  • wirtschaftliche Entscheidungen des Auftraggebers,
  • entgangene erwartete Umsätze ohne konkret nachweisbare Pflichtverletzung,
  • Änderungen von Suchmaschinenrankings,
  • Sperrungen oder Entscheidungen externer Anbieter,
  • Ausfälle außerhalb des Verantwortungsbereichs von DoxPong,
  • rechtswidrige Inhalte des Auftraggebers,
  • unbefugte Eingriffe, die der Auftraggeber ermöglicht hat.

31.9 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmern von DoxPong.

31.10 Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

32. Freistellung bei Ansprüchen Dritter

32.1 Der Auftraggeber stellt DoxPong von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Daten, Weisungen oder rechtswidrigen Nutzungen beruhen.

32.2 Die Freistellung umfasst auch angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung.

32.3 Voraussetzung ist, dass DoxPong:

  • den Auftraggeber unverzüglich über den Anspruch informiert,
  • keine Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Auftraggebers abgibt und
  • dem Auftraggeber eine angemessene Beteiligung an der Verteidigung ermöglicht.

32.4 Die Freistellung gilt nicht, soweit DoxPong den Anspruch selbst schuldhaft verursacht hat.

33. Referenznennung und Urheberhinweis

33.1 DoxPong darf den Auftraggeber nach öffentlichem Projektstart als Referenz nennen und öffentlich zugängliche Ansichten des Projekts in Portfolio, Präsentationen und Eigenwerbung zeigen.

33.2 Dies umfasst grundsätzlich:

  • Namen oder Firma des Auftraggebers,
  • Logo,
  • öffentlich erreichbare Screenshots,
  • allgemeine Beschreibung der erbrachten Leistung,
  • Verlinkung zum veröffentlichten Projekt.

33.3 Vertrauliche Informationen, nicht veröffentlichte Kennzahlen oder Geschäftsgeheimnisse dürfen ohne Zustimmung nicht veröffentlicht werden.

33.4 Der Auftraggeber kann der Referenznutzung aus einem berechtigten Grund in Textform widersprechen.

33.5 Ein sichtbarer Hinweis wie „Entwickelt von DoxPong" oder eine Verlinkung im Footer der Kundenseite wird nur eingebunden, wenn dies im Angebot vereinbart wurde oder der Auftraggeber zustimmt.

33.6 Das Entfernen eines ausdrücklich vereinbarten Urheber- oder Referenzhinweises bedarf der Zustimmung von DoxPong.

34. Vertraulichkeit

34.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.

34.2 Als vertraulich gelten insbesondere:

  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
  • nicht veröffentlichte Produktideen,
  • technische Architekturen,
  • Zugangsdaten,
  • Kalkulationen,
  • interne Prozesse,
  • Kunden- und Beschäftigtendaten,
  • nicht veröffentlichte Quellcodes.

34.3 Nicht vertraulich sind Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind,
  • ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden,
  • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder
  • unabhängig entwickelt wurden.

34.4 Eine Offenlegung ist zulässig gegenüber Beschäftigten, fachlich eingebundenen Unterauftragnehmern sowie Rechtsanwälten, Steuerberatern oder sonstigen beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern, soweit diese die Information zur Vertragserfüllung benötigen.

34.5 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

34.6 Die Vertraulichkeitspflicht gilt für fünf Jahre nach Vertragsende. Gesetzlich geschützte Geschäftsgeheimnisse sind darüber hinaus solange vertraulich zu behandeln, wie sie Geschäftsgeheimnisse darstellen.

35. Unterauftragnehmer

35.1 DoxPong darf zur Vertragserfüllung qualifizierte Unterauftragnehmer einsetzen.

35.2 DoxPong bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung der eigenen Vertragspflichten verantwortlich.

35.3 Soweit Unterauftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, gelten zusätzlich die datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.

35.4 Ein Anspruch auf persönliche Ausführung sämtlicher Arbeiten ausschließlich durch Fabian Magg besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

36. Laufzeit laufender Verträge

36.1 Die Laufzeit von Hosting-, Wartungs-, Support- und Betreuungsverträgen ergibt sich vorrangig aus dem Angebot oder Einzelvertrag.

36.2 Ist keine abweichende Laufzeit vereinbart, beträgt die anfängliche Mindestlaufzeit zwölf Monate.

36.3 Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.

36.4 Individuell vereinbarte Mindestlaufzeiten, insbesondere Laufzeiten von 24 oder 36 Monaten, bleiben unberührt.

36.5 Eine ordentliche Kündigung während einer vereinbarten festen Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.

36.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

36.7 Ein wichtiger Grund für DoxPong liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber:

  • trotz Mahnung erheblich mit Zahlungen in Verzug bleibt,
  • Systeme für rechtswidrige Zwecke nutzt,
  • die technische Sicherheit erheblich gefährdet,
  • wiederholt wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt oder
  • DoxPong die Fortsetzung des Vertrags aus einem anderen schwerwiegenden Grund unzumutbar macht.

36.8 Vor einer außerordentlichen Kündigung wegen einer behebbaren Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine angemessene Abmahnung oder Nachfrist erforderlich.

37. Kündigung von Projektverträgen

37.1 Das gesetzliche Recht zur Kündigung eines Werkvertrages bleibt unberührt.

37.2 Kündigt der Auftraggeber einen Projektvertrag ohne wichtigen, von DoxPong zu vertretenden Grund, kann DoxPong die gesetzlich vorgesehene Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen verlangen.

37.3 Bereits erbrachte und verwertbare Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

37.4 Nutzungsrechte an bis zur Kündigung erstellten Arbeitsergebnissen gehen nur in dem Umfang über, in dem die entsprechenden Leistungen vollständig bezahlt wurden.

37.5 Bei Kündigung aus wichtigem Grund wird der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erreichte und verwertbare Leistungsstand abgerechnet.

38. Datenherausgabe und Vertragsende

38.1 Nach Beendigung eines Hosting- oder Betriebsvertrages wird DoxPong dem Auftraggeber auf Anfrage einen technisch üblichen Export der im System gespeicherten Kundendaten bereitstellen, soweit dies technisch möglich und vertraglich umfasst ist.

38.2 Ein Anspruch auf ein bestimmtes Dateiformat besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

38.3 Zusätzliche Migrations-, Konvertierungs-, Dokumentations- oder Übergabeleistungen werden nach Aufwand berechnet.

38.4 Der Auftraggeber hat erforderliche Datenexporte spätestens bis zum Vertragsende anzufordern.

38.5 Soweit keine gesetzlichen oder datenschutzrechtlichen Pflichten entgegenstehen, kann DoxPong produktive Kundendaten 30 Tage nach Vertragsende löschen.

38.6 Daten in rotierenden Sicherungen können bis zum Ablauf des jeweiligen Sicherungszyklus technisch fortbestehen und werden nicht erneut produktiv genutzt.

38.7 Domains und Konten werden nach vollständiger Begleichung offener Forderungen und unter Beachtung der Bedingungen des jeweiligen Anbieters auf den Auftraggeber oder einen neuen Dienstleister übertragen, soweit DoxPong verfügungsberechtigt ist.

38.8 DoxPong ist nicht verpflichtet, eigene interne Werkzeuge, Masterzugänge, Systeme anderer Kunden oder sicherheitsrelevante Infrastrukturinformationen herauszugeben.

39. Höhere Gewalt

39.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.

39.2 Dazu gehören insbesondere:

  • Naturkatastrophen,
  • Krieg, Terror und Unruhen,
  • behördliche Maßnahmen,
  • flächendeckende Strom- oder Internetausfälle,
  • Arbeitskämpfe,
  • Epidemien oder Pandemien,
  • schwerwiegende Ausfälle zentraler Infrastrukturprovider,
  • außergewöhnliche Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen,
  • Embargos oder Exportbeschränkungen.

39.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.

39.4 Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

39.5 Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an und ist eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil aus wichtigem Grund kündigen.

40. Preisanpassungen bei laufenden Verträgen

40.1 Während einer ausdrücklich vereinbarten Preisbindung erfolgt keine Preiserhöhung, soweit das Angebot keine abweichende Regelung enthält.

40.2 Nach Ablauf einer Preisbindung kann DoxPong Preise für laufende Leistungen anpassen, wenn sich die für die Leistung maßgeblichen Kosten verändern, insbesondere:

  • Server- und Infrastrukturkosten,
  • Lizenzkosten,
  • Energie- und Telekommunikationskosten,
  • gesetzliche Abgaben,
  • Personal- und Betriebskosten.

40.3 Preisanpassungen dürfen höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten erfolgen und müssen dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt werden.

40.4 Kostensenkungen sind bei der Preisüberprüfung angemessen zu berücksichtigen.

40.5 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als fünf Prozent, kann der Auftraggeber den betroffenen laufenden Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen.

40.6 Das Kündigungsrecht muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung ausgeübt werden.

41. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

41.1 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen.

41.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

41.3 Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

42. Abtretung und Vertragsübertragung

42.1 Der Auftraggeber darf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von DoxPong an Dritte abtreten, soweit gesetzlich zulässig.

42.2 Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

42.3 Die Übertragung auf einen Rechtsnachfolger im Rahmen eines Unternehmensverkaufs bleibt zulässig, sofern berechtigte Interessen von DoxPong nicht entgegenstehen.

42.4 DoxPong darf Zahlungsforderungen an Dritte abtreten.

43. Kommunikation und Textform

43.1 Vertragserhebliche Mitteilungen können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail.

43.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten.

43.3 Mitteilungen an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse gelten als zugegangen, wenn unter gewöhnlichen Umständen mit ihrer Kenntnisnahme gerechnet werden konnte und keine Unzustellbarkeitsmeldung eingeht.

43.4 Gesetzlich vorgeschriebene strengere Formerfordernisse bleiben unberührt.

44. Änderungen dieser AGB

44.1 Für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB.

44.2 Änderungen bestehender Verträge bedürfen grundsätzlich der Vereinbarung der Parteien.

44.3 Bei laufenden Vertragsverhältnissen kann DoxPong Änderungen dieser AGB vorschlagen, wenn sie aufgrund einer geänderten Rechtslage, rechtskräftiger Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben, technischer Sicherheitsanforderungen oder einer Änderung der vereinbarten Leistung erforderlich werden.

44.4 Der Auftraggeber wird mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten informiert.

44.5 Schweigen gilt nicht als Zustimmung, sofern die Parteien nicht im Einzelfall wirksam etwas anderes vereinbart haben.

44.6 Kommt keine Einigung zustande, gelten die bisherigen Bedingungen fort, soweit DoxPong der Fortsetzung nicht unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist widerspricht.

45. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

45.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

45.2 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von DoxPong.

45.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, der Geschäftssitz von DoxPong.

45.4 DoxPong bleibt berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

46. Schlussbestimmungen

46.1 Nebenabreden bestehen nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

46.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

46.3 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

46.4 Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt, soweit dies zu einer unzulässigen geltungserhaltenden Reduktion führen würde.

46.5 Maßgeblich ist die deutschsprachige Fassung. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprachfassung als verbindlich vereinbart wurde.

AGB — DoxPong